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Mandantendepesche Mallorca2030

Lust auf Zukunft

36 Eine Publikation der European@ccounting Center of Competence®Mallorca 2030 NICHTRESIDENTEN „MODELO 210“ Jeweils bis zum 20. im Monat nach dem Quartal ist die Einkommensteuer für jene Nichtresidenten einzureichen, die im entsprechenden Quartal Mieteinnahmen aus einer spanischen Immobilie erzielen. Bei Eigennut- zung kann die Jahreserklärung ab dem 1. Januar des Folgejahres einge- reicht werden, die Frist läuft ganzjährig bis 31. Dezember des Folgejahres. NICHTRESIDENTEN„MODELO 200“ Vom 1. bis zum 25. Juli des Folgejahres ist die Einkommensteuer für jene nicht Residenten natürlichen Personen einzureichen, die Einkommen aus touristischer Vermietung mit Betriebsstätte erzielen. Auch sie müssen jeweils die Quartals-Umsatzsteuererklärung (Modelo 303) einreichen. Das Modelo 200 ist dasselbe Formular, das von Gesellschaften für die Körperschaftsteuererklärung verwendet wird. ■ In der folgenden Tabelle sind weitere wichtige Steuererklärungen aufgeführt: Modelo Termin Erläuterung Handelsbilanz 25.07. Jeweils spätestens am 25. Juli des Folgejahres muss die Handelsbilanz beim Handelsregister eingereicht werden. Erfolgt das nicht, wird das Handelsregister gesperrt und notarielle Urkunden erlangen im Aussenverhältnis keine Rechtswirksamkeit. Libro Contable 30.04. Jeweils am 30.04. des Folgejahres muss das „Buchhaltungsbuch“ (Libro Contable) beim Handels- register eingereicht und registriert werden. Das ist die Sammlung aller Buchhaltungssätze für das vergangene Jahr. Libro de Socios 30.04 Die Liste der Gesellschafter der Kapitalgesellschaft müssen dem Handelsregister gemeldet werden. Libro de Actas 30.04 Bis 30. April müssen die Gesellschafterbeschlüsse beim Handelsregister registriert werden. M 100 30.06. Einkommensteuererklärung für spanische Residenten M 111 20.04./20.07./ 20.10./20.01. Erklärung für abzuführende Lohnsteuer und Einbehaltungen M 115 20.04./20.07./ 20.10./20.01. Erklärung für Mieteinbehaltungen/Quellensteuer M 130 20.04./20.07./ 20.10./20.01. Einkommensteuervorauszahlungen für Residente M 131 20.04./20.07./ 20.10./20.01. Einkommensteuervorauszahlungen für Modulos (Pauschalversteuerung) M 180 31.01. Jahressteuererklärung für die Mieteinbehaltungen. (M115) M 190 31.01. Jahressteuererklärung für abzuführende Lohnsteuer und Einbehaltungen. (M111) M 200 20.07. Körperschaftsteuererklärung: • Kapitalgesellschaften • Touristisch & gewerblich genutzte Wohnungen oder Häuser M 210 31.12. Jahressteuererklärung für Nichtresidenten bei folgenden Einkünften: Selbstgenutzte Wohnung oder Einfamilienhaus M 210 20.04./20.07./ 20.10./20.01. Quartalserklärung für Nichtresidenten bei folgenden Einkünften: • Vermietete Wohnung oder Einfamilienhaus zu Wohnzwecken M 296 31.01. Jahreserklärung für Nichtresidente ohne dauernde Niederlassung für einbehaltene Quellensteuer M 303 20.04./20.07./ 20.10./20.01. Umsatzsteuererklärung bei touristischer und gewerblicher Vermietung, die je Quartal eingereicht werden muss. M 310 20.07./20.10./ 20.01. Umsatzsteuererklärung bei Pauschalversteuerung (Modulos), die je Quartal eingereicht werden muss. M 311 20.01. Umsatzsteuererklärung bei Pauschalversteuerung (Modulos), für das vierte Quartal, die dann auch als Jahreserklärung gilt M 347 28.02. Erklärung über Umsätze mit Kunden/Lieferanten bei einem Jahresumsatz über 3.000,00 € M 349 20.04./20.07./ 20.10./20.01. Erklärung über Umsätze innerhalb der EU (incl. Zollpapiere, wenn diese ausgestellt wurden). Diese Erklärung muss je Quartal erstellt werden. M 360 30.09. Antrag auf Rückerstattung von Umsatzsteuer innerhalb der EU M 390 30.01. Umsatzsteuer-Jahreserklärung M 714 30.06. Vermögensteuererklärung für Nichtresidente und Residente M 848 14.02. Mitteilung an die Behörde, wenn der Jahresumsatz über 1. Mio. betragen hat. Das kann zu einer Gewerbe­steuerbelastung führen. M 720 30.06. Auslandsvermögenserklärung für Residenten MD-4 30.09. Entwicklungsbilanz über Investitionen von Nichtresidenten - Ausländische Investitionen E.T.E. 20.01. Encuesta sobre Transacciones Exteriores“ (wörtlich: Umfrage über Auslandstransaktionen) Steuerbilanz 25.07. Jeweils spätestens am 25. Juli des Folgejahres muss die Handelsbilanz mit der entsprechenden Erklärung zur Körperschaftsteuer eingereicht werden. M 10030.06. Einkommensteuererklärung für spanische Residenten M 11120.04./20.07./ M 11520.04./20.07./ M 13020.04./20.07./ M 13120.04./20.07./ M 18031.01. Jahressteuererklärung für die Mieteinbehaltungen. (M115) M 19031.01. Jahressteuererklärung für abzuführende Lohnsteuer und Einbehaltungen. (M111) M 20020.07. Körperschaftsteuererklärung: M 21031.12. Jahressteuererklärung für Nichtresidenten bei folgenden Einkünften: M 21020.04./20.07./ M 29631.01. Jahreserklärung für Nichtresidente ohne dauernde M 30320.04./20.07./ M 31020.07./20.10./ M 31120.01. Umsatzsteuererklärung bei Pauschalversteuerung M 34728.02. Erklärung über Umsätze mit Kunden/Lieferanten M 34920.04./20.07./ M 36030.09. Antrag auf Rückerstattung von Umsatzsteuer M 39030.01. Umsatzsteuer-Jahreserklärung M 71430.06. Vermögensteuererklärung für Nichtresidente und Residente M 84814.02. Mitteilung an die Behörde, wenn der Jahresumsatz M 72030.06. Auslandsvermögenserklärung für Residenten MD-430.09. Entwicklungsbilanz über Investitionen von Nichtresidenten - Ausländische Investitionen

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