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Mandantendepesche Mallorca2030

Lust auf Zukunft

Eine Publikation der European@ccounting Center of Competence®Mallorca 2030 49 aufhält. Sollte die Yacht, wie in unserem Beispiel also den Großteil des Jahres um die Balearen unterwegs sein und als „Heimathafen“ Palma de Mallorca gewählt haben, so wären die Bedingungen für eine „direkte arbeitsrechtliche Beziehung“ zu Spanien durchaus gegeben. Auf einer Yacht zu arbeiten, bedeutet zudem nicht immer, auch wirk- lich an Bord zu arbeiten, sprich dem „schwimmenden Hoheitsgebietes“ des jeweiligen Flaggenstaates. Kann vor Gericht beispielsweise bewiesen werden, dass der Verunglückte auch häufig an Land des Gasthafens - in unserem Fall Palma de Mallorca - tätig war, so könnte das Gericht auch hier zum Schluss kommen, dass damit die Vorausetzungen für eine „direkte arbeitsrechtliche Beziehung “ zu Spanien gegeben war. Denn das ist keinesfalls eine Ausnahmefall. Viele auf Privatyachten beschäftigte Besatzungsmitglieder werden vom Eigner nicht selten für „terrestrische“ Aufgaben eingesetzt. Ob für das Abholen von Gästen vom Flughafen oder für Erledigungen von diversem Papierkram bei Behörden und Lieferfirmen. Will heißen: Umso mehr Landgänge ein Crew-Mitglied aus beruflichen Gründen im ausländischen Hafen realisiert, umso enger wird seine „direkte arbeitsrechtliche Beziehung“ mit dem Aufenthalts- land der Yacht. Woher stammt die Heuer? Mallorca entwickelt sich seit vielen Jahren bereits zum Hotspot der internationalen Superyachtszene. Immer mehr Motor- und Segelyachten von über 24 Meter Länge wählen Palma als Heimathafen im westlichen Mittelmeer. Grund sind neben den hervorragenden Fluganbindungen, einem ganzjährigen Angebot an erstklassigen Restaurants, Unterkünften, Golfplätzen, dem kosmopolitischem Ambiente sowie nicht zuletzt der kaum irgendwo sonst so unbeschwerten Bürgersicherheit auch die gute Ersatzteil- und Versorgungslage für die Boote. Und die Wartung bezie- hungsweise das sogenannte „Refit“ von Privatyachten spielt eine nicht gerade unerhebliche Rolle. So kostet beispielsweise eine 10 Millionen Euro teure Motoryacht ihrem Eigner pro Jahr satte eine Million Euro allein an Liegeplatz- und Wartungskosten. Viele Besitzer gründen aus diesem Grund kleine Unternehmen oder Betriebsstätten im Heimathafen, um sämtliche anfallenden Kosten der Yacht darüber abzuwickeln. Doch auch diese Vorgehensweise kann unter Umständen als Beweis dafür herangezogen werden, dass eine „direkte arbeitsrechtliche Beziehung“ zwischen den Angestellten auf der Yacht und dem jeweiligen Land besteht, in der die Betriebsstätte gegründet wurde. Insbesondere dann, wenn die spanische Firma auch die Heuer und die Gehälter für die Crew bezahlt. Vorsicht vor „Schein-Selbständigkeit“! Eigner oder vor Ort ansässige Yacht-Holding Firmen können im Streitfall auch für Invalitätsansprüche von selbstständigen Zulieferern oder Ser- vice-Personal haftbar gemacht werden. Ein Beispiel: Eine Charterfirma in Palma beschäftigt in der Hauptsaison von Mai bis Oktober für die Endreinigung ihrer Bootsflotte stets die gleichen Reinigungskräfte. Bei einem dieser Arbeitseinsätze verletzt sich eine der Frauen so sehr, dass sie von einem Gerichtsarzt zur Invalidin erklärt wird. Selbst wenn das Opfer bei der spanischen Sozialversicherung als „freiberufliche Reini- gungskraft“ angemeldet ist - in den meisten Fällen ist dieser Tatbestand nicht gegeben - kann der Eigner beziehungsweise die Yacht Holding für die Übernahme der Invalitätsrente herangezogen werden, da das Opfer ja regelmäßig auf dem Boot als eine Art „fester Arbeitnehmer“ tätig war. Um böse Überraschungen hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Situation von Crew und Bootpersonal zu vermeiden, empfiehlt es sich angesichts der komplexen internationalen Gesetzeslage eine auf Arbeitsrecht ver- sierte Rechtsanwaltkanzlei aufzusuchen. Nur sie ist in der Lage, den Yachteigner oder die mit ihrer Betreuung beauftragten Firma in allen relevanten Fragen zu beraten. Insbesondere bei der Beschäftigung von einheimischen oder ausländischem Bord-Personal ist Vorsicht geboten. So hat das balearische Arbeitsministerium bereits Anfang dieses Jahres angekündigt, die Arbeitskontrollen in Häfen und Marinas auf den Inseln in den kommenden Wochen und Monaten zu verschärfen. Und nicht nur die Crewmitglieder oder „selbständige“ an Bord tätige Personen, die ohne eine entsprechende Sozialversicherung erwischt werden, müssen mit hohen Bußgeldstrafen rechnen. Auch die Eigner werden zur Rechen- schaft gezogen. ■ Foto:©daviles,fotolia.com „Vor Fehlern ist niemand sicher. Das Kunststück besteht darin, denselben Fehler nicht zweimal zu machen.“ „Ich lehne es ab, anzuerkennen, dass es Unmöglichkeiten gibt.“ Center of Competence®Mallorca 203049

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