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Mandantendepesche Mallorca2030 - HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Lust auf Zukunft

50 Eine Publikation der European@ccounting Center of Competence®Mallorca 2030 I. Sonderausgaben, Werbungskosten, Betriebsausgaben D eutschland: Manche Ausbildungs- und Studienkosten können Sie bis 4.000 € als Sonderausgaben, einige in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen. Hier ist es also hilfreich zu wissen, welcher Begriff welche Kosten umfasst, damit Sie durch derartige Ausgaben möglichst viele Steuern sparen. Doch was ist der Unterschied? Und warum wirkt sich die Einstufung als „Sonder- ausgaben“, „Werbungskosten“ und „Betriebsausgaben“ unterschiedlich auf die Steu- erlast aus? Was sind Sonderausgaben? Sonderausgaben sind Kosten, die von Ihren Gesamteinkünf- ten abgezogen und nicht etwa einer einzelnen Ein- kunftsart zugeordnet werden (also Ihren Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus selbst- ständiger Arbeit oder Gewer- bebetrieb, Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, Einkünften aus Kapitalvermö- gen oder sonstigen Einkün- ten). Die Absetzbarkeit der Kosten ist gewährleistet, auch wenn sie die Einkünfte einer einzelnen Einkunftsart über- steigen. Solange noch andere Einkünfte erzielt werden (beispielsweise aus Kapitalvermögen), ist ein Steuerspareffekt möglich, da die Einkünfte miteinander verknüpft werden. Was sind Werbungskosten? Werbungskosten werden immer nur von den Einkünften der entspre- chenden Einkunftsart abgezogen (etwa die Reparaturarbeiten in einer vermieteten Wohnung von den Einkünften aus Vermietung und Verpach- tung, oder beispielsweise die Kosten für einen neuen, beruflich genutzten Taschenrechner von den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit). Studien- und Ausbildungskosten, die als Werbungskosten absetzbar sind, können Sie ohne Beschränkung von der Steuer absetzen. Unbe- rücksichtigt bleiben Kosten, die niedriger sind als die Werbungskosten- pauschale. Der Übertrag der Werbungskosten in eine andere Einkunftsart ist nicht möglich. Möglich ist allerdings, die Werbungskosten vorwegzunehmen und sie durch die Abgabe einer Steuererklärung als Verlustvortrag in Folgejahre zu übertragen. Damit senken die vorweggenommenen Wer- bungskosten die Einkommensteuerlast späterer Jahre. Was sind Betriebsausgaben? Betriebsausgaben sind sozusagen die Werbungskosten, die von Einkünf- ten aus einer selbstständigen Tätigkeit abgezogen werden. Dabei ist es unerheblich, ob diese Einkünfte freiberuflich, in einem land- und forst- wirtschaftlichen Betrieb oder in einem Gewerbebetrieb erzielt werden. Studien- oder Ausbildungskosten können in manchen Fällen auch als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Auch bei Betriebsausgaben ist ein Verlustvortrag möglich. ■ II. Wertzuwachssteuer beim Verkauf ohne Gewinn D as Verwaltungsgerichts von Zaragoza („Juzgado Contencioso Administrativo de Zaragoza“) hat am 13. Juli 2015 entschieden, dass die gemeindliche Wertzuwachssteuer nicht erhoben werden darf, wenn beim Verkauf kein Gewinn anfällt. Am 22. Mai 2012 hat der Oberste Gerichtshof von Katalonien („Tribunal Superior de Justicia de Cataluña“, kurz TSJ) ein gleichlautendes Urteil gesprochen. Konkretisierung des Sachverhaltes Stets kommt bei Immobilien-Verkäufen durch steuerlich in Spanien Nichtresidente die Frage nach den Steuerpflichten des Verkäufers auf. Hierzu gehört auch die lokale Wertzuwachssteuer, im allgemeinen Sprachgebrauch auch „plusvalía municipal“ genannt – vollständiger Ü B E R S I C H T I. Sonderausgaben, Werbungskosten, Betriebsausgaben Was sind Sonderausgaben, Werbungskosten und Betriebsausgaben? II. Wertzuwachssteuer beim Verkauf ohne Gewinn Aktuelle Rechtsprechung gibt die Möglichkeit der Ersparnis III. Zinsen für Darlehen nach Spanien Versteuerung in Deutschland, obwohl kein Zufluss vorhanden ist IV. Verdeckte Gewinnausschüttung Dramatisches Urteil mit signifikanten Risiken V. Weitere Themen Was sind Einkünfte; Nießrauchsrechte; Steuerfreier Verkauf nach 10 Jahren; Gewerblicher Grundstückshandel, etc. HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

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