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Mandantendepesche Mallorca2030

Lust auf Zukunft

Eine Publikation der European@ccounting Center of Competence®Mallorca 2030 9 In diesem Zusammenhang wird uns häufig die Frage gestellt, ob ausländische Hypotheken oder Darlehen eben- falls die Bemessungsgrundlage der spanischen Vermögen- steuer reduzieren. Dazu bestehen verbindliche Rechtsauskünfte der Ministerialabteilung Steuern, z.B.die Auskunft V2480/2007, die festlegt, dass ein Hypothekardarlehen bei einer deutschen Körper- schaft im Zusammenhang mit einer Immobilie in Spanien abzugsfähig ist, sofern ein direkter Bezug zum Erwerb besteht. Achtung: In Bezug zu deutschen Investoren galt bis zum 31. Dezember 2012 (Das neue DBA ist am 01. Januar 2013 in Kraft getreten) eine Regelung die den Anfall der Vermögensteuer verhinderte. Mit dem neuen DBA ist der „DBA-Schutz“ nicht mehr vorhanden. Somit sind ab diesem Zeitpunkt auch deutsche Nichtresidenten in Spanien vermögensteuerpflichtig. Das gilt auch für Gesellschaften, die in Spanien aktive Tätigkeiten (z.B. Bauträgertätigkeiten, etc.) ausüben. Leider wird das häufig vergessen. Die Vermögensteuertabelle der Balearen Eine Anmerkung für Leser, die beide Tabellen – die alte und die neue – im Detail studieren: Aus nicht nachvollziehbaren Gründen existieren einige winzige Diskrepanzen zwischen der alten und der neuen Tabelle. Wir geben hier die Zahlen der neuen Tabelle wieder. Die staatliche Vermögensteuertabelle REGIONALE GESETZE FÜR NICHTRESIDENTEN Das staatliche Vermögensteuergesetz stellt einen Rahmen dar, innerhalb dessen die autonomen Regionen eigene Regelungen treffen können, konkret bezüglich Freibetrag, Steuersatz, Abzüge und Begünstigungen. So verfügte die Balearen-Regierung bei der Reaktivierung der Vermögen- steuer durch den Staat für das Jahr 2011 eine 100-prozentige Gutschrift, womit Balearen-Bürger praktisch von der Steuer befreit waren, während Nichtresidenten mit vermögensteuerpflichtigem Immobilienbesitz auf den Balearen nach der staatlichen Regelung besteuert wurden. Eine ähnlich geartete Diskriminierung bestand über lange Zeit im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Ein im September 2014 ergangenes Urteil der EU stellte die Rechts- widrigkeit dieser Regelung fest, worauf Spanien das Gesetz reformierte. Mit dieser Reform beseitigte Madrid auch die Diskriminierung der Nicht- residenten im Vermögensteuergesetz. Seit 1. Januar 2015 gilt somit die folgende Regelung: Die nicht in Spanien ansässigen Steuerpflichtigen, die in einem ande- ren EU-Land ansässig sind, haben nunmehr ein Recht auf die Anwendung der Gesetzgebung jener autonomen Region, in der sich der Großteil der Güter und Rechte befindet, deren Eigentümer sie sind, und für welche die Steuer eingefordert wird, da sie auf spanischem Boden liegen. Im Allgemeinen regeln autonome Regionen diese Steuer in einer für ihre Steuerpflichtigen günstigeren Weise. Falls jedoch die regionalen Steuersätze höher liegen, wie im Fall der Balearen, hat der Nichtresi- dent die Wahlmöglichkeit und kann die nunmehr günstigere staatliche Tabelle in Anspruch nehmen! Den Unterschied stellen wir anhand einer Berechnung dar. Vergleichsrechnung Balearen – Staat Im Folgenden als Beispiel die Steuerberechnung eines zu versteuernden Vermögens von 2 Millionen €. Im Fall eines Nichtresidenten wäre das eine Immobilie im Wert von 2,7 Millionen €, wobei nach Abzug des Residenten wie Nichtresidenten gleichermaßen zustehenden Freibetrags – 700.000 €– 2 Millionen € als Bemessungsgrundlage übrig bleiben. Offensichtlich würde die Besteuerung erheblich geringer ausfallen, wenn die Immobilie auf zwei Eigentümer aufgeteilt wäre, nicht nur auf- grund des Progressionseffekts, sondern auch, weil der Freibetrag jedem Steuerpflichtigen zusteht. In einem solchen Fall würde die Bemessungs- grundlage pro Person nur 650.000 € betragen, die Besteuerung würde pro Person laut balearischem Steuersatz 3.308,76 € pro Person betragen (gesamt 6.617,52 €), laut staatlichem Steuersatz 2.414,37 € pro Person (gesamt 4.828,73 €). VERMÖGENSTEUER FÜR GESELLSCHAFTEN Auch bei Nichtresidenten setzt die Vermögensteuer erst über dem Frei- betrag von 700.000 € an. Somit stellt sich die Frage, mit welchen Wertan- sätzen die Steuerpflicht zu ermitteln ist und aufgrund eines welchen Wertansatzes der indirekte Immobilienbesitz dann effektiv besteuert wird. Im Folgenden drei Grundfälle und die damit verbundene Auslegung der Vorschriften: 1. Immobilie in einer spanischen S.L. Ein deutscher Steuerbürger hält Anteile an einer spanischen Sociedad Limitada (S.L.), in deren Anlagevermögen eine Immobilie verbucht ist. Besteuert wird in seinem Fall nicht der Besitz der Immobilie, sondern der Besitz von Anteilen an einer spanischen Kapitalgesellschaft. Somit Bemessungs­ grundlage bis (Euro) Steuerbetrag bis 2014 (Euro) Steuerbetrag ab 2015 (Euro) Überschießender Betrag bis (Euro) Steuersatz bis 2014 (%) Steuersatz ab 2015 (%) 0,00 0,00 0,00 170.472,04 0,20 0,28 170.472,04 340,95 477,32 170.465,00 0,30 0,41 340.937,04 852,34 1.176,23 340.932,71 0,50 0,69 681.869,75 2.557,00 3.528,67 654.869,76 0,90 1,24 1.336.739,51 8.693,83 11.649,06 1.390.739,49 1,30 1,79 2.727.479,00 26.422,44 36.543,30 2.727.479,00 1,70 2,35 5.454.958,00 72.789,58 100.639,06 5.454.957,99 2,10 2,90 10.909.915,99 187.343,70 258.832,84 Darüber hinaus 2,50 3,45 Vermögensteuertabelle der Balearen Bemessungs­grundlage Steuerschuld Überschießender Betrag bis zur nächsten Steuerstufe Darauf Steuersatz in (%) 0,00 0,00 167.129,45 0,20 167.129,45 334,26 167.123,43 0,30 334.252,88 835,63 334.246,87 0,50 668.499,75 2.506,86 668.499,76 0,90 1.336.999,51 8.523,36 1.336.999,50 1,30 2.673.999,01 25.904,35 2.673.999,02 1,70 5.347.998,03 71.362,33 5.347.998,03 2,10 10.695.996,06 183.670,29 Darüber hinaus 2,50 Staatliche Vermögensteuertabelle Center of Competence®Mallorca 20309 0,000,000,00170.472,040,200,28 170.472,04340,95477,32170.465,000,300,41 340.937,04852,341.176,23340.932,710,500,69 681.869,752.557,003.528,67654.869,760,901,24 1.336.739,518.693,8311.649,061.390.739,491,301,79 2.727.479,0026.422,4436.543,302.727.479,001,702,35 5.454.958,0072.789,58100.639,065.454.957,992,102,90 10.909.915,99187.343,70258.832,84 Darüber hinaus 2,503,45 0,000,00167.129,450,20 167.129,45334,26167.123,430,30 334.252,88835,63334.246,870,50 668.499,752.506,86668.499,760,90 1.336.999,518.523,361.336.999,501,30 2.673.999,0125.904,352.673.999,021,70 5.347.998,0371.362,335.347.998,032,10 10.695.996,06183.670,29 Darüber hinaus 2,50

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