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Mandantendepesche Mallorca2030 - III. Konsolidierung

Lust auf Zukunft

30 Eine Publikation der European@ccounting Center of Competence®Mallorca 2030 Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung kann im Rahmen des Tei- leinkünfteverfahrens eine etwaige ausländische Quellensteuer auf die deutsche Steuerlast des Gesellschafters angerechnet werden. Bei diesen komplexen Fragestellungen arbeiten wir bei Bedarf u. a. mit Herrn Steuerberater Prof. Dr. Günther Strunk, Partner bei BWLS Strunk Stoffersen Partnerschaft mbB von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten www.bwls-goerg.de und deren internationales Netzwerk zusammen. Durch die weltweite Vernetzung sind wir in der Lage für jedes Land sind wir in der Lage für jedes Land auf der Welt eine effiziente und praktikable Lösung zu erarbeiten. FAZIT Eine pauschale Empfehlung darüber, in welcher Form das Auslands- engagement optimal gestaltet werden kann, ist nicht möglich. Vor dem Beginn der Tätigkeit muss eine sorgfältige Analyse und Planung erfolgen. Erst wenn feststeht, welche Faktoren die Steuerbelastung beeinflussen, können die zur Verfügung stehenden Alternativen auf ihr Für und Wider untersucht werden. Für das hier behandelte Thema ist die Entscheidung ob Tochtergesellschaft oder Betriebsstätte ohne Bedeutung. Für beide Organisationsformen müssen die beschriebenen Informationen in Echt- zeit zur Verfügung stehen. Anhand der Grafiken wird die organisatorische Grundstruktur beim Einsatz des „Digitalen Finanz- und Rechnungswe- sens“ ersichtlich. ■ III. Konsolidierung Gesetzlich vorgeschriebene Konsolidierungen müssen technisch so umgesetzt werden, dass sie im täglichen Arbeitsablauf so wenig wie möglich Probleme bereiten. Doch das ist keinesfalls eine leichte Aufgabe. KONSOLIDIERUNG D ie gesetzlich vorgeschriebene Konsolidierung, mit denen konzern- interne Beziehungen aus dem Summenabschluss herausgerechnet werden, besteht aus verschiedenen Einzelschritten. Das sind die Kapitalkonsolidierung, Schuldenkonsolidierung, Eleminierung des Zwischenergebnisses, Aufwands- und Ertragskonsolidierung. Diese Vorschriften müssen technisch so umgesetzt werden das sie im täglichen Arbeitsablauf so wenige Probleme wie möglich bereiten. Wir beschränken uns im Folgenden auf die Darstellung der Kapital - und Schuldenkonso- lidierung mit der entsprechenden praktischen Umsetzung. Kapitalkonsolidierung bei Tochtergesellschaften Die Kapitalverflechtung zwischen den einbezogenen Unternehmen, im einfachsten Fall zwischen dem Mutter- und einem Tochterunternehmen, führt bei einer bloßen Addition der Einzelbilanzen zu Doppelrechnungen. Aufgabe der Kapitalkonsolidierung ist es, aus der Aktivposition „Anteile an verbundenen Unternehmen“ und der Passivposition „Eigenkapital“ im Summenabschluss sämtliche Kapitalverflechtungen innerhalb der Konzernunternehmen herauszurechnen. Zur Vermeidung derartiger Doppelrechnungen werden bei der Kapi- talkonsolidierung nach § 301 HGB die Beteiligungsbuchwerte an den einzubeziehenden Konzernunternehmen verrechnet. Das Gesetz schreibt für die Kapitalkonsolidierung die Erwerbsmethode vor, die einen Neuerwerb des Tochterunternehmens durch Einzelerwerb aller Vermögensgegenstände und Schulden durch das Mutterunterneh- men zum aktuellen Wert (= Zeitwert zum Zeitpunkt des Beteiligungser- werbs) unterstellt. Die finanziellen Mittel für den Erwerb der Anteile fließen dabei an die vorherigen Eigner (share deal). Im Rahmen der Erwerbsmethode wird ein "share deal" umgedeutet zum Erwerb einzelner Vermögensgegenstände und Schulden (asset deal). An die Stelle des Aktivpostens „Anteile an verbundenen Unternehmen“ (bezeichnet als Beteiligung) tritt in der Konzernbilanz das übernommene Vermögen des Tochterunternehmens. Dieser Aktivposten ist gegen das in der Bilanz des Tochterunternehmens ausgewiesene Eigenkapital auf- zurechnen. SCHULDENKONSOLIDIERUNG Während die Kapitalkonsolidierung gewährleistet, dass keine internen Eigenkapital- und Beteiligungsbeziehungen im Konzernabschluss abge- bildet werden, wird durch die Schuldenkonsolidierung erreicht, dass die Konzernbilanz frei von internen Schuldbeziehungen sowie sämtlichen Konsequenzen aus diesen Schuldbeziehungen ist. Grundsätzlich sind deshalb die Beträge von konzerninternen Forde- rungen und Verbindlichkeiten gegeneinander aufzurechnen, um die Schuldendeckungsfähigkeit des Konzerns besser darzustellen. PRAXISLÖSUNG Bei Betrachtung der beiden dargestellten Fälle erkennt man, dass wir es im Prinzip mit drei „Buchhaltungen“ zu tun haben. Das sind: ▶ Die Buchhaltung im Ausland, die den landesspezifischen steuerlichen Vorschriften entsprechen muss. ▶ Der lückenlose „Transfer“ der Auslandsbuchhaltungsdaten auf die „Weisheit ist die Anerkennung der eigenen Grenzen.“ Konsolidierung Konsolidierungs- durchführung Initialisierung Datenerfassung Bewertung / Umbewertung Konsolidierung • Zwischengewinn eliminieren • Inter Company Eliminierungen
 durchführen • Kapitalkonsolidierung 
 durchführen • Management Anpassungen 
 buchen • Gruppenanpassungen und 
 Umgliederungen durchführen • Stille Reserven / Stille Lasten
 aufdecken • Währungsumrechnung
 durchführen • Steuer Compliance 
 sicherstellen • Datenübernahme durchführen • Inter Company Geschäfts- 
 vorfälle abstimmen • Abschlussdaten validieren • Late Adjustments buchen • Abschlussperiode öffnen • Saldovortrag durchführen • Währungskurse pflegen • Beteiligungsverhältnisse pflegen • Änderungen im Kons. 
 - Kreis pflegen • Konzernkontenplan pflegen Berichten Konsolidierungs- vorbereitung

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