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Mandantendepesche Mallorca2030 - LÖSUNGEN – WISSEN UND ERFAHRUNG

Lust auf Zukunft

14 Eine Publikation der European@ccounting Center of Competence®Mallorca 2030 I. Die selbstgenutzte Immobilie Negative Berichterstattungen über Schwierigkeiten beim Immobilienerwerb auf den Balearen sind unangemessen. Bei entsprechender Kenntnis sind steuerfreundliche Lösungen für Spanien und Deutschland umsetzbar von Asesor Fiscal - Steuerberater Dipl.-Kfm. Willi Plattes & Steuerberater Prof. Dr. habil. Günther Strunk FAMILIE SONNENSCHEIN B ei unseren folgenden Überlegungen gehen wir von der Familie Sonnenschein mit zwei minderjährigen Kin- dern aus, die in Düsseldorf wohnt und in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Die Immobilie die auf Mallorca erworben werden soll, kostet 2.500 T€, wobei 1.200 T€ durch eine Bank in Deutschland fremdfinanziert werden sollen. Familie Sonnenschein hat sich dazu entschieden die Ferienimmobilie ausschliesslich selbst zu nutzen. Nach Kennt- nis der Lebensumstände der Familie empfehlen wir folgende Kaufstruktur: Die beiden Ehepartner sollen als „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ zu einem noch zu definierenden Anteil die Immobilie erwerben. Das Gebäude wird dann ab 2012 bewohnt und durch die Familie ausschließlich für eigene Wohnzwecke genutzt. Eine Teilnutzung des Gebäudes für geschäftliche Zwecke, z.B. Arbeitszimmer etc., erfolgt nicht, auch nicht, in geringem Umfang. Wenn Familie Sonnenschein nicht in Spanien ist, wird das Gebäude nicht durch familienfremde, nach deut- schem Steuerrecht nicht privilgierte Personen genutzt. Das Gebäude wird zu keinem Zeitpunkt gegen Entgelt vermietet und auch nicht unentgeltlich an fremde Dritte zur Nutzung überlassen. Welche Konsequenzen hat das bei der jeweiligen Steuerart: EINKOMMENSTEUER Einkommensteuer in Spanien während der Nutzung In Spanien gibt es eine Selbstnutzung- steuer, die sich wie folgt berechnet: 1,1 % vom Katasterwert, davon aktu- ell 19 % Einkommensteuer (Steuersatz im Jahr 2016 für Nichtresidenten). Bei einem angenommenen Katasterwert, der in vielen Gemeinden ca. 50 % vom Verkehrswert beträgt, von 1.250 T€ x 1,1 % = 13.750,00 € / Davon dann 19 % Einkommensteuer = 2.612,50 €. Dieser Betrag ist je zur Hälfte von jedem Ehepartner, mittels einer entsprechenden Steu- ererklärung (Modelo 210) zum Ende des darauf folgenden Kalenderjahres gegenüber dem spanischen Finanzamt zu erklären und auch zu bezahlen. Mit dieser Steuerzahlung sind alle Einkommensteuer- verpflichtungen für die Zeit der Nutzung in Spanien erfüllt. Kosten, welcher Art auch immer (Zinsen, Reparaturen, AfA, Sanierungen, etc.) sind während der Nutzungszeit nicht steu- erlich geltend zu machen. HINWEIS: Sobald die Immobilie verkauft, vererbt oder verschenkt werden sollte, sind andere Gesetze zu beachten. Einkommensteuer in Deutschland während der Nutzung In Deutschland gibt es keine Besteuerung für selbstgenutzte Einfamilienhäuser. Diese Regelung gilt auch für selbstge- nutzte Ferienhäuser in Spanien. Familie Sonnenschein aus Düsseldorf braucht gegenüber dem Finanzamt in Deutschland keinerlei Angaben zu machen. VERMÖGENSTEUER Vermögensteuer in Spanien Wie bei dem ausführlichen Artikel in dieser Publikation über die Vermögensteuer deutlich gemacht, hat jede natürliche Person, die in Spanien Vermögen hat (das wäre bei der Immo- bilie der Fall) einen Freibetrag in Höhe von 700 T€. Da unsere Empfehlung lautet: Beide Ehepartner sollen kaufen, haben wir einen Gesamtfreibetrag in Höhe von 1.400 T€. Bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Ver- mögensteuer können Verbindlichkeiten in Abzug gebracht werden, wenn nachgewiesen wird, dass diese Verbindlich- keiten (Darlehen, Hypothek, etc.) unzweifelhaft zum Erwerb der Immobilie auf Mallorca verwendet wurden. „Unzweifel- haft“ heisst in diesem Fall, dass Zahlungsflüsse, Belege, Dar- lehensverträge und Vereinbarungen so nachgewiesen werden müssen, dass eindeutig der Bezug zum Kauf der Immobilie in Spanien vorhanden ist! Der Darlehensvertrag sollte in Spanien registriert werden, damit eine höhere Rechtssicherheit bei einem evtl. Streit mit den hiesigen Finanzämtern vorliegt. LÖSUNGEN – WISSEN UND ERFAHRUNG Ü B E R S I C H T I. Die selbstgenutzte Immobilie Lösungen für die Einkommen-, Vermögen- und Erbschaftsteuer II. Die vermietete Immobilie Lösungen für die Einkommen-, Vermögen- und Erbschaftsteuer. Darstellung der länderübergreifenden Strukturen III. Die sorgfältige Prüfung beim Immobilienkauf Vermeidung von Risiken im Zivil- und Baurecht, nebst Erstellung des Steuerkonzeptes „Wer nur Produkte verkaufen will, hat keine Ahnung von Kundenbeziehungen.“ Steuerberater Prof. Dr. habil. Günther Strunk Asesor Fiscal - Steuerberater Dipl.-Kfm. Willi Plattes

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