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Mandantendepesche Mallorca2030

Lust auf Zukunft

Eine Publikation der European@ccounting Center of Competence®Mallorca 2030 5 Spanien zugute, aber das soll sicher kein Grund sein, um mit diesen Zahlen zu prahlen. Gewinner sind die Balearen, Katalonien und die Kanaren. Wie nun mit dieser Nachfrage umgegangen werden soll, bedarf einer langfristig und zukunftsorientierten Diskussion. Auf den Kanaren gibt es z. B. seit 15 Jahren einen Baustopp für neue Hotels und Appartementsiedlungen, weil man dem Massentourismus und der Landschaftszerstückelung Einhalt gebieten will. Zu beurteilen, ob solche Maßnahmen die richtigen Antworten auf die vielfachen wirtschaftlichen Probleme – u.a. auch der hohen Jugendar- beitslosigkeit – sind, kann nicht Aufgabe dieser Publikation sein. Allgemeiner Informationsaustausch Zwischen Spanien und Deutschland gelten bezüglich des Austausches von Daten über Finanzkonten und dem Austausch der Daten zwischen den Finanzämtern folgende Regelungen: ▶ FATCA - bilaterales Abkommen zum Foreign AccountTax Compliance Act v. 10. Okt. 2013 ▶ Globaler Standard der OECD - Common Reporting Standard - CRS ▶ Bilaterale Vereinbarung vom 29. Okt. 2014; Unterzeichnung von Spanien und Deutschland und 50 weiteren Staaten. ▶ Übernahme des globalen Standards in eine EU - Amtshilferichtlinie vom 9. Dez. 2014 mit der Verpflichtung erstmals für 2016 zum 30. September 2017 Daten zwischen den Finanzverwaltungen der Mitgliedstaaten der EU auszutauschen. Durch die Umsetzung in nationales Recht wird erstmalig ab September 2017 für 2016 gemeldet. Die Schweiz und Österreich beginnen im Sep- tember 2018 für 2017. Zur Klarstellung: „Automatisch“ heisst, dass die Daten ohne Aufforderung übermittelt werden. Steuerpolitische Achterbahn Wir sehen auch auf den Balearen seit 2014 ein derart hohes Transak- tionsvolumen von Immobilienkäufen und -verkäufen wie lange nicht mehr. Neben den hinlänglich bekannten Wettervorzügen und der angesprochenen politischen Stabilität, hört man mittlerweile sehr häu- fig auch das Argument, dass unsere Insel(n) auch eine „Insel“ ist, die wenig, oder fast gar nicht, mit den gesamten Flüchtlingsproblemen konfrontiert ist. Das wird nicht selten als zusätzliches Kaufargument angeführt. Leider haben wir aber auf politischer Ebene das Dilemma, dass die neue Linksregierung eine Vielzahl von „alten“ Vorschriften und Steuer- regelungen entweder aufgehoben oder verändert hat. Bei der Vermö- gensteuer kann man sich jetzt sogar damit rühmen, dass man weltweit zu den Spitzenreitern gehört. Diese Unsicherheiten wegen (fast) dauerhafter Änderungen der Gesetz- gebung ist Gift für Investitionsentscheidungen. Für Investoren sind bei einer Investitionsentscheidung Sicherheit, Liquidität und Rendite die drei wichtigsten Faktoren. Diese drei Faktoren, die auch als magisches Dreieck bezeichnet werden, weil sie nicht gleichermaßen zu realisieren sind, gilt es in einem ausgewogenen Verhältnis zu halten. Unsere Mei- nung ist, dass die mallorquinische Politik aktuell mit dem notwendigen Gleichgewicht des magischen Dreiecks in fahrlässiger Weise spielt. Mallorca befindet sich bei der Suche nach Investoren nicht alleine auf der Welt; viele Regionen, Städte und Länder suchen nach Investoren, um mit deren Hilfe auch entsprechende politische Zukunftsvisionen umzusetzen. Die Investoren wollen wissen, was langfristig geplant ist. Wo sollen Wohn- gebiete entstehen, was geschieht mit der Weiterentwicklung oder dem Bestand von Palma, wo arbeiten Menschen (z.B. die Tou- rismusentwicklung), wo und wie werden Verkehrsströme gelenkt? Was bietet Mal- lorca ihren Bürgern und Gästen für Freizeit, Unterhaltung und Bildung? All dies gilt es zu beachten. Leider werden aktuell fast nur populistische (Umverteilungs-) Aktionen beschlossen. Für uns als Berater ist der aktuelle „Investitionscocktail“ keinesfalls einfach. Unsere Aufgabe besteht meistens darin, die Mandantschaft zu informieren, dass bisher als sicher geltende Strukturen durch eine Änderung der politischen Meinungsbildung nicht mehr zum gewünsch- ten Ziel führen. FAZIT: Neben der umfänglichen „Due Diligence“ der zivil- und bau- rechtlichen Fakten bedarf es beim Erwerb einer Immobilie umsomehr einer ausgewogenen steuerlichen und zivilrechtlicher Konzeption. Dabei legen wir insbesonders darauf Wert, dass wir einen hohen Schutz durch die Anwendung der Vorschriften des geltenden DBA anstreben. Das DBA bietet gegenüber dem spanischen und auch dem deutschen Recht einen höherwertigen Schutz und ist keinesfalls so häufigen Änderungen unter- worfen wie die lokalen Gesetze. Im Folgenden schildern wir die neuen Gesetze und Vorschriften, die ab dem 01. Januar 2016 und teilweise auch rückwirkend ab dem 01. Januar 2015 auf den Balearen zur Anwendung gekommen sind und beachtet werden müssen: Steuerreform auf den Balearen Leider folgte auch die aktuelle Steuerreform der neuen balearischen Regierung einem bekannten Schema: spät und schlecht. Spät, weil die Beschlussfassung des Haushaltsgesetzes für 2016 wie in früheren Jahren neuerlich erst in den letzten Dezembertagen erfolgte (29. Dez.), und schlecht, weil ein Punkt der geplanten Reformen bereits im Visier der Juristen steht: die Reform der balearischen Einkommensteuerregelung, die rückwirkend – also bereits mit Wirkung für das laufende Jahr 2015 – beschlossen wurde. Ob das rechtlich überhaupt geht, ist Thema erhitzter Diskussionen. In Kraft getreten sind neue Steuersätze für: ▶ Vermögensteuer: rückwirkend für 2015 ▶ Einkommensteuer (Residenten): rückwirkend für 2015 ▶ Erbschaftsteuer: ab 01 Januar 2016 ▶ Grunderwerbsteuer: ab 1. Januar 2016 Neben der Einkommensteuer sind die Vermögensteuer, die Erbschaft- und Grunderwerbsteuer reformiert worden. Das bedeutet Erhöhungen, die nicht nur, aber besonders stark in den oberen Einkommens- und Vermögensregionen durchschlagen. Vermögensteuer - Weltweit Spitzenklasse Die von der Vorgängerregierung für 2015 beschlossene Erhöhung des per- sönlichen Freibetrags für die Vermögensteuer von 700.000 € auf 800.000 € wurde von der neuen Regierung bereits für dasselbe Jahr wieder zurück- genommen. Der darüber hinaus geltende Freibetrag von 300.000 Euro für die Hauptwohnsitzimmobilie wurde hingegen nicht angetastet, womit es in Summe bei der Situation vor der „kleinen Balearen-Reform“ bleibt. Für Nichtresidenten hat die Reform bei der Vermögensteuer keine Auswirkungen, da sie für ihre Erklärung den nunmehr günstigeren „Ahnungslosigkeit wird unterschätzt. Nichts führt sicherer zu mehr Erfahrung.“ Center of Competence®Mallorca 20305

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