Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Mandantendepesche Mallorca2030 - III. Strafberechnungen der spanischen Steuerbehörde

Lust auf Zukunft

Eine Publikation der European@ccounting Center of Competence®Mallorca 2030 37 III. Strafberechnungen der spanischen Steuerbehörde ANNAHME DER BERECHNUNG Allgemeine Anmerkungen: ▶ Die in den Tabellen angegebenen Summen sind nur als Beispiel zu verstehen, das unter einer Reihe von Bedingungen Anwendung findet, bzw. als Anhalt. Die Strafbestimmungen im Steuergesetz sehen u.a. eine Reihe von Strafen für spezifische Verfehlungen vor, für die z.T. sehr komplexe Berechnungsformeln bestehen. Darüber hinaus bestehen für bestimmte Steuerarten eigene Strafbestimmungen. ▶ Nicht berücksichtigt sind allfällige strafrechtliche Konsequenzen (generell ab Fehlbetrag von 120.000 Euro pro Jahr/Erklärung oder bei besonders schweren Vergehen). ▶ Ebenfalls nicht berücksichtigt sind Reduktionen, die unter bestimmten Umständen wie Verzicht auf Einspruchsverfahren oder Einzahlung innerhalb bestimmter Fristen zur Anwendung kommen. ▶ Einreichung bzw. Veranlagung per 27. Mai 2016. ▶ Einverständnis mit Strafen (Verzicht auf Einspruchsmöglichkeit) und prompte Einzahlung laut Frist im Zahlbescheid. ▶ Alle Beträge in Euro. Abgabefristen 2010: 30. Juni 2011 2011: 02. Juli 2012 2012: 01. Juli 2013 2013: 30. Juni 2014 2014: 30. Juni 2015 2015: 30. Juni 2016 ABERECHNUNG DER SÄUMNISZINSEN Tage zwischen (Fälligkeit + 1 Jahr) und (Abgabe) dividiert durch 365 x 5 % (7 % vor 2009) = Koeffizient x Steuerschuld. Im Koeffizient setzt das FA für die Berechnung vier Stellen nach dem Komma an, geringfügige Differenzen zum tatsächlich vom FA eingeforderten Betrag sind dennoch weiterhin möglich. STRAFZUSCHLÄGE BEI EIGENINITIATIVER NACHERKLÄRUNG Tage zwischenIn der folgenden Tabelle zeigen wir die Zuschläge auf den Nachzahlungsbetrag von 3.000,00 € wenn noch kein Verfahren vom Finanz- amt eingeleitet wurde. In Deutschland würde man dazu sagen: Es handelt sich um eine Selbstanzeige. Jahr Betrag der Nachzahlung Aufschlag („recargo“) Säumnis­ zinsen Gesamtzuschlag 2010 3.000,00 € 600,00 € 551,35 € 1.151,35 € 2011 3.000,00 € 600,00 € 401,76 € 1.001,76 € 2012 3.000,00 € 600,00 € 252,17 € 852,17 € 2013 3.000,00 € 600,00 € 111,47 € 711,47 € 2014 3.000,00 € 450,00 € – € 450,00 € 2015 3.000,00 € In Frist – € – € STRAFZUSCHLÄGE WENN DAS FINANZAMT DIE NACHERKLÄRUNG INITIIERT In Spanien unterscheidet man zwischen „leichten Verstoß“, „schweren Verstoß“ und „sehr schweren Verstoß“. Mit den folgenden Tabellen zeigen wir die entsprechenden Auswirkungen: Leichter Verstoß – Schadenssumme bis zu 3.000 Euro, keine erschwe- renden Umstände (wie gefälschte Rechnungen, usw.) Schwerer Verstoß – Schadenssumme höher als 3.000 Euro und Verschleierung, sofern diese sich auf mehr als 10 % der Nachzahlungssumme auswirkt. Jahr Betrag der Nachzahlung Strafe Max. Strafe („sanción“) Säumnis­ zinsen Zuschläge, Zinsen, Strafen – Gesamt 2010 3.001,00 € 50- 100 % 3.001,00 € 702,41 € 3.703,41 € 2011 3.001,00 € 50- 100 % 3.001,00 € 551,54 € 3.552,54 € 2012 3.001,00 € 50- 100 % 3.001,00 € 401,90 € 3.402,90 € 2013 3.001,00 € 50- 100 % 3.001,00 € 252,26 € 3.253,26 € 2014 3.001,00 € 50- 100 % 3.001,00 € 111,51 € 3.112,51 € 2015 3.001,00 € In Frist – € – € – € Sehr schwerer Verstoß – Anwendung betrügerischer Methoden (gefälschte Dokumente, usw.) oder Nichteinzahlung einbehaltener Beträge (retenciones) oder Nichteinzahlung von umgewälzten Abschlagszahlungen, sofern diese mehr als 50 % der Nachzahlungssumme ausmachen. Jahr Betrag der Nachzahlung Strafe Max. Strafe („sanción“) Säumnis­ zinsen Zuschläge, Zinsen, Strafen – Gesamt 2010 3.001,00 € 100- 150 % 4.501,50 € 702,41 € 5.203,91 € 2011 3.001,00 € 100- 150 % 4.501,50 € 551,54 € 5.053,04 € 2012 3.001,00 € 100- 150 % 4.501,50 € 401,90 € 4.903,40 € 2013 3.001,00 € 100- 150 % 4.501,50 € 252,26 € 4.753,76 € 2014 3.001,00 € 100- 150 % 4.501,50 € 111,51 € 4.613,01 € 2015 3.001,00 € In Frist – € – € – € Anmerkungen: ▶ Aufschläge („recargos“) wie bei freiwilliger Nacherklärung, Strafen kommen hinzu. ▶ Berechnung Säumniszinsen anders als bei freiwilliger Nacherklärung schon ab Tag der Fälligkeit (statt Fälligkeit + 1 Jahr) und Abgabe dividiert durch 365 x 5 % (7 % vor 2009) x Steuerschuld. ▶ Bei Nachversteuerung aufgrund eines Verfahrens wird im Rechenbeispiel der jeweilige maximale Strafsatz angesetzt. Jedoch kann die Behörde aufgrund verschiedener Motive (z.B. wiederholtes Vergehen oder andere erschwerende Umstände) die Schwere eines Vergehens in einer höheren Kategorie einstufen, womit auch höhere Strafsätze zur Anwendung kommen können. FAZIT An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass bei der aktuell angewendeten Praxis des Finanzamtes der Balearen eine sehr aggressive Vorgehensweise festzustellen ist. Im Verfahren wird sehr häufig mit einem staatsanwaltlichen Ermitt- lungsverfahren gedroht, welches bei 120 T€ Steuerbetrag pro Steuerart und Steuerjahr eingeleitet werden kann. Die Praxis auf den Balearen ist die, dass immer bei diesem Betrag eine Stellungnahme vom Zentralfinanzamt in Madrid eingeholt wird, um von dort die Entscheidung einzuholen, ob es im Verwaltungsverfahren bleibt oder an das Gericht übergeben wird. Ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren kann u.U. abgewendet werden, wenn man eine entsprechende Strafe bezahlt. Die Staatsanwälte können bis zum sechsfachen (das ist kein Schreibfehler) der errechneten Steuerlast als Strafe erheben. Dann ist man zwar vorbestraft, muss aber nicht ins Gefängnis. ■ „Es gibt Augenblicke da gelingt uns alles. Kein Grund zu erschrecken: Das geht vorüber.“ Center of Competence®Mallorca 203037 20103.000,00 € 600,00 € 551,35 € 1.151,35 € 20113.000,00 € 600,00 € 401,76 € 1.001,76 € 20123.000,00 € 600,00 € 252,17 € 852,17 € 20133.000,00 € 600,00 € 111,47 € 711,47 € 20143.000,00 € 450,00 € – € 450,00 € 20153.000,00 € In Frist – € – € 20103.001,00 € 20113.001,00 € 20123.001,00 € 20133.001,00 € 20143.001,00 € 20153.001,00 € In Frist – € – € – € 20103.001,00 € 20113.001,00 € 20123.001,00 € 20133.001,00 € 20143.001,00 € 20153.001,00 € In Frist – € – € – €

Seitenübersicht